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   OVG Bremen, 30.10.2020 - 2 B 318/20   

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OVG Bremen, 30.10.2020 - 2 B 318/20 (https://dejure.org/2020,34099)
OVG Bremen, Entscheidung vom 30.10.2020 - 2 B 318/20 (https://dejure.org/2020,34099)
OVG Bremen, Entscheidung vom 30. Oktober 2020 - 2 B 318/20 (https://dejure.org/2020,34099)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2020 - 2 B 318/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.02.2020 - 1 C 19/19 - juris) kann den in der "Gnandi"-Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urt. v. 19.06.2018 - C-181/16 - juris) festgestellten Anforderungen, die das Unionsrecht an eine Verbindung von ablehnender Asylentscheidung mit der Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung stellt (BVerwG, a.a.O., juris Rn. 24 ff.), dadurch Rechnung getragen werden, dass das Bundesamt zugleich nach § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO die Vollziehung der Abschiebungsandrohung einschließlich des Laufs der Ausreisefrist aussetzt (BVerwG, a.a.O., juris Rn. 54 ff.).

    Dadurch wird insbesondere sichergestellt, dass die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist zur freiwilligen Ausreise nicht zu laufen beginnt, solange der Betroffene im Besitz eines Bleiberechts ist (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2018 - C-181/16, juris Rn. 62).

  • VG Bremen, 02.10.2020 - 7 V 1923/20
    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2020 - 2 B 318/20
    Einen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner zugleich erhobenen Asylklage gerichteten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Bremen ( 7 V 1923/20) mit Beschluss vom 02.10.2020, dem Antragsteller am 05.10.2020 bekannt gegeben, ab.

    Nicht zu folgen ist dem Verwaltungsgericht, soweit es angenommen hat, dass der Antragsteller auch über die Bekanntgabe des gerichtlichen Beschlusses vom 02.10.2020 über die Ablehnung der Gewährung einstweiligen Rechtschutzes im Asylverfahren ( 7 V 1923/20) hinaus im Besitz einer Aufenthaltsgestattung war.

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2020 - 2 B 318/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.02.2020 - 1 C 19/19 - juris) kann den in der "Gnandi"-Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urt. v. 19.06.2018 - C-181/16 - juris) festgestellten Anforderungen, die das Unionsrecht an eine Verbindung von ablehnender Asylentscheidung mit der Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung stellt (BVerwG, a.a.O., juris Rn. 24 ff.), dadurch Rechnung getragen werden, dass das Bundesamt zugleich nach § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO die Vollziehung der Abschiebungsandrohung einschließlich des Laufs der Ausreisefrist aussetzt (BVerwG, a.a.O., juris Rn. 54 ff.).
  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 15.18

    Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung nach

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2020 - 2 B 318/20
    Unabhängig davon, ob § 59 Abs. 5 Satz 1 AufenthG im Anwendungsbereich der zwingenden gesetzlichen Wochenfrist des § 36 Abs. 1 AsylG überhaupt Anwendung finden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.2019 - 1 C 15/18 -, BVerwGE 164, 179 -203, Rn. 50), eröffnet die Regelung der für die Fristsetzung zuständigen Behörde lediglich die Befugnis, im Ermessenswege vom Setzen einer Ausreisefrist abzusehen (vgl. Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 59 Rn. 30; Nds. OVG, Beschl. v. 25.11.2019 - 13 ME 331/19, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist;

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2020 - 2 B 318/20
    Die Setzung einer Ausreisefrist kann, jedenfalls im Asylverfahren, unabhängig von der Abschiebungsandrohung zum Gegenstand einer gerichtlichen Nachprüfung gemacht werden (BVerwG, Urt. v. 03.04.2001 - 9 C 22/00 -, BVerwGE 114, 122 -132, Rn. 9; Urt. v. 17.08.2010 - 10 C 18/09, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09

    Fingierter Asylantrag; Verzicht auf Durchführung eines Asylverfahrens; Rücknahme;

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2020 - 2 B 318/20
    Die Setzung einer Ausreisefrist kann, jedenfalls im Asylverfahren, unabhängig von der Abschiebungsandrohung zum Gegenstand einer gerichtlichen Nachprüfung gemacht werden (BVerwG, Urt. v. 03.04.2001 - 9 C 22/00 -, BVerwGE 114, 122 -132, Rn. 9; Urt. v. 17.08.2010 - 10 C 18/09, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 13 ME 331/19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylantrag; Asylerstantrag;

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2020 - 2 B 318/20
    Unabhängig davon, ob § 59 Abs. 5 Satz 1 AufenthG im Anwendungsbereich der zwingenden gesetzlichen Wochenfrist des § 36 Abs. 1 AsylG überhaupt Anwendung finden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.2019 - 1 C 15/18 -, BVerwGE 164, 179 -203, Rn. 50), eröffnet die Regelung der für die Fristsetzung zuständigen Behörde lediglich die Befugnis, im Ermessenswege vom Setzen einer Ausreisefrist abzusehen (vgl. Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 59 Rn. 30; Nds. OVG, Beschl. v. 25.11.2019 - 13 ME 331/19, juris Rn. 29).
  • OVG Bremen, 05.07.2019 - 2 B 98/18

    Ausweisung, Abschiebungsandrohung - Abschiebungsandrohung; Ankunftsnachweis;

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2020 - 2 B 318/20
    Selbst bei Annahme, dass sich diese Abschiebungsandrohung nicht durch den Erlass der weiteren Abschiebungsandrohung des Bundesamts erledigt hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 05.05.2019 - 2 B 98/18, juris Rn. 20), hätte die Antragsgegnerin den Antragsteller nicht entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 AufenthG vor Ablauf der wirksamen Ausreisefrist aus dem Bundesamtsbescheid vom 02.09.2020 abschieben dürfen.
  • OVG Saarland, 31.03.2022 - 2 C 317/20

    Nachträgliche Normenkontrolle: Schließung von Fitness-Studios durch Corona-VO

    Mit Beschluss vom 10.11.2020 - 2 B 318/20 - hat der Senat diesen Eilantrag zurückgewiesen.

    Der Antragsgegner weist des Weiteren darauf hin, dass das erkennende Gericht mit Beschluss vom 10.11.2020 - 2 B 318/20 - den Eilantrag der Antragstellerin zurückgewiesen habe.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 2 B 318/20 Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 10.11.2020 - 2 B 318/20 - ausgeführt, dass die Regelung zur Schließung von Fitness-Studios eine ausreichende Grundlage in dem § 32 Satz 1 IfSG gefunden hat.

    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.4.2020 - 13 MN 77/20 -, juris] Anhaltspunkte, die Anlass zu einer von der diesbezüglichen Einschätzung im Beschluss des Senats vom 10.11.2020 - 2 B 318/20 - abweichenden Beurteilung geben könnten, liegen nicht vor.

  • VG Karlsruhe, 09.05.2023 - 8 K 2816/21

    Ausweisung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet; Absehen von der Setzung einer

    Fehlen besonderer tatsächliche Umstände, die ausnahmsweise die Annahme eines atypischen Einzelfalles rechtfertigen, der etwa dann vorliegen könnte, wenn mit Blick auf ein unmittelbar bevorstehendes Haftende eine Fristsetzung die mir ihr verfolgten Zwecke erreichen könnte, muss die Behörde danach ohne Ausübung eines Ermessensspielraums von der Bestimmung einer Ausreisefrist absehen (vgl. sinngemäß VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.1.2020 - 11 S 3477/19 - juris Rn. 90;OVG B.-Bbg, Beschluss vom 15.4.2021 - OVG 3 S 22/21 - juris Rn. 3; NdsOVG, Beschluss vom 25.11.2019 - 13 ME 331/19 - juris Rn. 29: "bloße Befugnisnorm"; BVerwG, Beschluss vom 13.07.2017 - 1 VR 3.17 - juris Rn. 70: "von einer Fristsetzung ganz abgesehen werden muss "; s. a. Hailbronner, AuslR, § 59 AufenthG, Rn. 89 ff.; a. A. wohl OVG Bremen, Beschluss vom 30.10.2020 - 2 B 318/20 - juris Rn. 9; unklar mit Blick auf die Erforderlichkeit einer Ermessensentscheidung: Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, 13. Aufl., AuslR, § 59 AufenthG Rn. 30).
  • OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20

    Gefahrenprognose und Verhältnismäßigkeit bei einer Ausweisung; Duldung wegen

    Allerdings darf die Antragsgegnerin den Antragsteller nicht abschieben, bevor die im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 09.10.2020 gesetzte einwöchige Ausreisefrist abgelaufen ist (OVG Bremen, Beschl. v. 30.10.2020 - 2 B 318/20, juris Rn. 8, 10).
  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 206/21

    Ablehnung des Rechtsschutzbedürfnisses aufgrund Erledigung der

    Vor Ablauf der Ausreisefrist aus der Abschiebungsandrohung des Bundesamtes darf der Ausländer ohnehin nicht abgeschoben werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.10.2020 - 2 B 318/20, juris Rn 10).
  • OVG Bremen, 04.01.2022 - 2 LB 383/21

    Abschiebungsandrohung; keine Erledigung durch Vollzug der Abschiebung; Absehen

    Vor Ablauf dieser Ausreisefrist durfte die Beklagte den Kläger nicht abschieben (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.10.2020 - 2 B 318/20, juris Rn 10).
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